Angestellte erhalten auch neue Einstufungsbescheide
Die Angestellten der Lewitz-Werkstätten werden ab Oktober dieses Jahres nach dem „Tarifvertrag zur Anwendung des TVöD-B (VKA)” bezahlt, den die Lewitz-Werkstätten gGmbH und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossen haben.
Dazu war es notwendig, dass alle Arbeitsplätze und -vorgänge geprüft, beschrieben und dokumentiert werden. Aus der Bewertung des Arbeitsplatzes leitet sich dessen Eingruppierung in den Tarifvertrag, also welche Lohngruppe der jeweilige Angestellte bekommt, ab.
„Da haben uns die Bereichsleiter seit dem Mai dieses Jahres eine enorme Zuarbeit geleistet”, sind sich Personalleiterin Annette Jeske und Betriebsratsvorsitzende Dörte Wagner einig.
Um jedem Angestellten eine tarifgerechte Eingruppierung zu gewährleisten, erhielten die Mitglieder der Bewertungskommission (Dörte Wagner, Arne Scheunemann, Annette Jeske + entsprechender Bereichsleiter) in Schulungen das fachliche Rüstzeug.
Nach der Eingruppierung gehen alle relevanten Informationen an das Personalbüro, in dem die neuen Einstufungsbescheide und Arbeitsverträge erstellt werden.
Zum 1. Oktober 2021 – so der Plan – soll dieser Prozess abgeschlossen sein.
Fragen rund um die Anwendung des neuen Tarifvertrages können jederzeit an den Betriebsrat und die Personalabteilung gestellt werden.