Entscheidende erste Lebensjahre
Die ersten Lebensjahre sind die entscheidenden für die Entwicklung eines Kindes. Eine Förderung kann bereits ab der Geburt beginnen. Auffälligkeiten können später zu Störungen oder gar zu Behinderungen führen, wenn sie nicht frühzeitig behandelt werden. Durch eine rechtzeitig einsetzende, gezielte Förderung wird dem Kind eine Basis für seine weitere Entwicklung gegeben.
Wer kann sich an die heilpädagogische Frühförderung wenden?
Alle Eltern:
- die sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen und darum Rat und Hilfe suchen,
- deren Kind sich im Vergleich mit anderen Kindern bisher anders entwickelt hat z. B. Auffälligkeiten beim Spielen, in der Bewegung, beim Sprechen, Hören oder allgemein im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen zeigt,
- die ein Kind haben, bei dem der Arzt eine körperliche Beeinträchtigung, eine chronische Krankheit oder ein Anfallsleiden festgestellt hat.
- die von der Erzieherin/dem Erzieher ihres Kindes auf eine eventuelle Entwicklungsverzögerung aufmerksam gemacht wurden.
Warum sollten Sie zu uns kommen?
- Weil die ersten Lebensjahre die entscheidendsten Jahre für die Entwicklung des Kindes sind. Eine Förderung kann schon in den ersten Lebensmonaten beginnen.
- Weil Auffälligkeiten in der weiteren Entwicklung zu Störungen, ja sogar zu Behinderungen führen können, wenn sie nicht frühzeitig behandelt werden.
- Weil durch rechtzeitig einsetzende und gezielte Förderung dem Kind eine Basis für die weitere Entwicklung gegeben werden kann.
Was können Sie von uns erwarten?
- individuelle Beratung durch pädagogische und therapeutische Fachkräfte mit heilpädagogischer und sozialpädagogischer Ausbildung
- Beratung über Fördermöglichkeiten
- Familienorientierte Arbeit – das heißt, dass das Kind und auch die Familie lernen können, ihren Alltag gut und möglichst selbstständig zu bewältigen. Das nahe Umfeld des Kindes wird in die Förderung mit einbezogen, da gerade die Eltern entscheidend zur Wirksamkeit der Förderung beitragen.
- vernetzte Beratung, z.B. Kontaktaufnahme mit:
> den zuständigen Fachkräften Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Familienhilfe, soziale Dienste, Tagesgruppen)
> den behandelnden Ärzten
> dem Kindergarten/ der Tagesmutter
> und anderen Einrichtungen
Ziel der Frühförderung ist dabei immer, dem Kind ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Welche Formen und Möglichkeiten der Förderung bieten wir an?
- Spielerisches Erlernen verschiedener Fertigkeiten entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes
- Psychomotorik/ Bewegungserziehung – enge Verbindung Bewegung, Wahrnehmung und Erleben
- Sprachanbahnung auf Basis gesamtmotorischer Grundlagen
- Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen ausgerichtet auf das Sehen, Hören, Riechen, Fühlen und Genießen
- Ganzheitlichkeit – Lernen mit allen Sinnen – Körper, Gemüt und Verstand
Das kindliche Spiel ist dabei immer der Ansatzpunkt für die Förderung. - Systemischer Ansatz – das Kind wird in seinen sozialen Kontext gesehen
Frühförderung ist grundsätzlich ein Angebot, das im 1:1 Kontakt (als Einzelförderung) stattfindet. In Ausnahmefällen – wenn das Fallmanagement des Fachdienst Soziales einen entsprechenden Bedarf ermittelt hat – ist die Förderung in einer Kleinstgruppe möglich.
Wer arbeitet in unserem Team?
- Ergotherapeuten
- Erzieherinnen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung
- Sozialpädagogen
- Logopäden
Wo findet die Frühförderung statt?
Da Frühförderung ein individuelles Förderangebot ist und zur Lebenssituation der jeweiligen Familie passen soll, findet sie an ganz unterschiedlichen Orten statt:
- in der häuslichen Umgebung des Kindes
- im sozialen Umfeld des Kindes
- in den Therapieräumen der Frühförderstelle
Unabhängig vom Förderort ist es immer wichtig, dass die Eltern als Experten ihrer Kinder an der Förderung mitwirken.
Was kostet die Frühförderung?
Die Frühförderung ist für die Familie kostenfrei.
Der Landkreis Ludwigslust- Parchim ermittelt durch die entsprechenden Fallmanager des Fachdienst Soziales gemeinsam mit den Eltern den Bedarf der Kinder und plant ebenfalls gemeinsam mit den Eltern die Hilfen für die Kinder. Anschließend trägt der Landkreis die Kosten für das entsprechende Hilfeangebot.
Ein Antrag auf Frühförderung muss schriftlich beim Fachdienst Soziales des Landkreis Ludwigslust- Parchim eingehen. Bei Fragen zum Antrag stehen wir allen Eltern gerne zur Seite.
Das Faltblatt zur Frühförderung können Sie hier herunterladen (229 kB)
Kontakt:
Heilpädagogische Frühförderung
W.-I.-Lenin-Straße 6
19370 Parchim
Telefon: 03871 62920471
Zweigstelle Lübz
Bobziner Straße 7
19386 Lübz
Telefon: 038731 569039
Ihre Ansprechpartnerin: Frauke Mundt
E-Mail: mundt@lewitz-werkstaetten.de