Förderangebote nach Maß
Behinderte Menschen, unabhängig von Art, Grad und Schwere der Behinderung, erhalten individuelle Förderangebote, speziell auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zugeschnitten. Im Eingangsverfahren, das in der Regel drei Monate dauert, erfolgt die Feststellung, ob die Werkstatt für behinderte Menschen die geeignete Einrichtung für eine Teilhabe am Arbeitsleben ist.
Dem Eingangsverfahren folgt ein einjähriger Grundkurs. Er dient zur Vermittlung von Fähigkeiten und Grundkenntnissen in den einzelnen Arbeitsbereichen, schult Verhaltensweisen und dient auch der Entscheidungsfindung, in welchem Produktionszweig später ein Einsatz erfolgen kann.
Nachgeschaltet ist meist ein einjähriger Aufbaukurs, in dem spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten für den ausgewählten Arbeitsbereich vermittelt und entwickelt werden. In allen Phasen des Berufsbildungsbereiches erfolgt die Förderung und Bildung anhand von Förderplänen, die sich an individuellen Fähigkeiten orientieren. In den einzelnen Phasen des Berufsbildungsbereiches werden auch Praktika in den Produktionsbereichen so zum Beispiel in den Fachrichtungen Holz, Metall, Gärtnerei, Montage, Elektromontage und Papierweiterverarbeitung angeboten.