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Personalsachbearbeiter Lohnabrechnung (m/w/d)

Im Rahmen unserer Aufgaben und Dienstleistungen suchen wir eine

Personalsachbearbeiter Lohnabrechnung (m/w/d)

für unseren Hauptstandort in Parchim.

Wir bieten:

  • eine verantwortungsvolle Tätigkeit in Teilzeit, mind. 35 Std./ Wo oder Vollzeit, 39 Std./ Wo in einem flexiblen Arbeitszeitmodell
  • Entlohnung lt. TVöD-VKA bei entsprechender Qualifikation bis zur Entgeltgruppe E 9
  • zunächst Befristung für 2 Jahre, mit Aussicht auf Entfristung
  • Jahressonderzahlung/ arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenzusatzversicherung/ Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen und Entwicklungsmöglichkeiten

Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:

  • Erstellung der termingerechten Lohnabrechnung, u.a. Erfassung und Verarbeitung der Personal- und Lohndaten im Abrechnungs- und Zeiterfassungsprogramm gem. den Regelungen des TVÖD-VKA
  • Personalsachbearbeitung, u.a. Betreuung Zeiterfassungssystem, div. Schriftverkehr, Personalaktenführung, Bescheinigungswesen
  • Ansprechpartner für Mitarbeitende und Führungskräfte in steuer-, sozialversicherungs-, tarifrechtlichen und abrechnungsrelevanten Fragestellungen
  • in Vertretung Vorbereitung von Vertragsunterlagen (Arbeitsverträgen, BAV u.a.)

Das bringen Sie mit:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte oder vergleichbare Ausbildung
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltabrechnung
  • fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Lohnsteuer- und SV-Recht
  • Kenntnisse in der Anwendung des TVÖD
  • Gewissenhafte Arbeitsweise, gute Kommunikationsfähigkeit, freundliches Auftreten
  • Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
  • einen kooperativen Arbeitsstil

Einsatzort: Parchim

Geplanter Besetzungstermin: schnellstmöglich

Ansprechpartner: Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Personalabteilung:

Lewitz-Werkstätten gGmbH, z. H. Frau Wolff, Heide-Feld 9, 19370 Parchim oder per Mail an: bewerbung@lewitz-werkstaetten.de

Hinweis: Bewerbungskosten und damit im Zusammenhang stehende Kosten werden nicht erstattet.