Erzieher oder Heilerziehungspfleger (m/w/d)
Im Rahmen unserer Aufgaben und Dienstleistungen suchen wir eine/n
Erzieher oder Heilerziehungspfleger (m/w/d)
für unsere Kindertagesstätte „Lewitz-Zwerge“ in Ludwigslust.
Diese Kindertagesstätte ist eine sonderpädagogische Kindertageseinrichtung. Es handelt sich um eine individuelle Form der ganztägigen Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von bis zu 30 Kindern ab einem Alter von 3 Jahren, die von Behinderung bedroht, bzw. geistig- und /oder körperlich behindert und/oder sehbehindert und blind sind.
Wir bieten:
- eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem freundlichen und kooperativen Team
- Garantierte Grundarbeitszeit von 30 h/Wo, mit Aufstockung bis auf 37 h/Wo möglich
- Entlohnung nach TVöD-VKA, Eingruppierung in die S 8b
- Jahressonderzahlung
- Zulage für den Sozial- u. Erziehungsdienst, Regenerationstage
- Befristung auf zunächst 2 Jahre, mit Option auf Übernahme
- Betriebliche Altersvorsorge/ Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen und Entwicklungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterorientierte Führung
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
- Umsetzung des Kifög M-V, der Bildungskonzeption M-V, sowie der Einrichtungskonzeption
- pädagogische Leitung einer Kindergruppe
- individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes nach seinen Bedürfnissen, seinem Entwicklungsstand und Entwicklungsmöglichkeiten
Das bringen Sie mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung als staatl. anerk. Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in, Heilpädagoge*in, Kindheitspädagoge*in, Diplomsozialpädagoge*in
- Fach- und Methodenkompetenz
- Einfühlungsvermögen, Beziehungs-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- Eigeninitiative, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein
- einen kooperativen Arbeitsstil
Einsatzort: Ludwigslust
Geplanter Besetzungstermin: schnellstmöglich
Ansprechpartner:Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Personalabteilung:
Lewitz-Werkstätten gGmbH, z. H.Frau Jeske, Heide-Feld 9, 19370 Parchim oder per Mail an: bewerbung@lewitz-werkstaetten.de
Hinweis: Bewerbungskosten und damit im Zusammenhang stehende Kosten werden nicht erstattet.